gp_toplogo01.pngWillkommen bei GISPACK INT. LTD.
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
  • JoomlaWorks Simple Image Rotator
 
 
 
Produkte
Voice over IP
Hosting
CRM-Systeme
Internet
Dienste
Schulungen
CallGuide
Netzwerke
Gründerservice
Click2Call
Kundenbereich
Online-Shop
Support
Wiki
Newsletter

Jetzt unseren kostenlosen
Newsletter abonnieren!






Home arrow Wiki arrow Was heißt barrierefreies Internet?
Was heißt barrierefreies Internet? Drucken E-Mail
Damit eine Website der BITV (Behindertengleichstellungsgesetz) entspricht, muss sie jede der 14 Anforderungen erfüllen:
 
  1. Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.
  2. Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.
  3. Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.
  4. Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.
  5. Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu  beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.
  6. Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.
  7. Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin / den Nutzer kontrollierbar sein.
  8. Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.
  9. Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.
  10. Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.
  11. Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.
  12. Der Nutzerin / dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.
  13. Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.
  14. Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.
 
< zurück   weiter >
Rückrufservice
Neueste Meldungen
Navigationswolke
webhosting vertragsende website vorteile vtiger business kenntnisse rufen kein einsatz tage egal sprachen mitarbeiter open zwölf kostenlos möglichkeiten beraten stadtführung systeme informatik relationship möglich software mail anforderungen büro over bereits müssen wunsch benötigen informationen wollen sollen preiswert dies produkte erweiterbar erleben aufbau suchen kundenbeziehungen schon

Joomla Modul

 
Newsflash
Brandenburg60plus
Das Internetportal für junggebliebene Brandenburger! Sonderkonditionen für Firmenwerbung aus der Region! Top Angebot!
Nur für Gewerbetreibende! Kontakt unter: 03381/6198160 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
 
Topseiten